Rechtsanwältin
M.A. Integrative Lerntherapie
Fachberaterin Autismus-Spektrum

Wenn Schule zur Krise wird
Spezialisierte anwaltliche Vertretung für neurodivergente Kinder und Jugendliche – insbesondere bei Autismus, AuDHS, ADHS und ADS.
Bundesweit.

Maren Berden – Rechtsanwältin, M.A. Integrative Lerntherapie und Fachberaterin Autismus-Spektrum
Ich vertrete Familien gegenüber Schulen, Schulämtern und Jugendämtern, wenn schulische Schwierigkeiten bei neurodivergenten Kindern zu einem konkreten rechtlichen Konflikt werden.
Gerade bei Autismus und ADHS lassen sich rechtliche Konflikte nicht sinnvoll beurteilen und lösen, ohne das Verhalten und die besonderen Bedürfnisse des Kindes zu verstehen. Was im Schulalltag als Verweigerung, Fehlverhalten oder mangelnde Anpassung erscheint, kann Ausdruck von Überforderung, fehlender Unterstützung oder nicht passenden schulischen Rahmenbedingungen sein.
Meine Arbeit verbindet deshalb juristische Präzision mit entwicklungspsychologischem und neurodivergenzspezifischem Fachwissen.
Meine besondere Expertise liegt bei Autismus, AuDHS, ADHS und ADS sowie bei komplexen schulischen Situationen, insbesondere wenn Schulbesuch, Teilhabe oder die weitere Beschulung gefährdet sind.
Wenn rechtliches Handeln erforderlich wird, prüfe ich die konkrete Situation, entwickle die passende rechtliche Strategie und übernehme die Vertretung gegenüber Schule, Schulamt oder Jugendamt.
Schulbegleitung abgelehnt?
Wenn das Jugendamt zahlen muss!
Schulbegleitung bei Autismus und ADHS
Wenn Ihr Kind aufgrund von Autismus, ADHS oder einer anderen seelischen Beeinträchtigung ohne Unterstützung nicht ausreichend am Schulalltag teilhaben kann, kann ein Anspruch auf Schulbegleitung als Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII bestehen.
In der Praxis entstehen Konflikte häufig dann, wenn das Jugendamt die beantragte Schulbegleitung ablehnt, nur teilweise bewilligt oder über den Antrag nicht rechtzeitig entscheidet. Für Familien wird die Situation besonders belastend, wenn der Schulbesuch ohne die notwendige Unterstützung nicht oder kaum möglich ist.
Ich prüfe die Entscheidung des Jugendamtes und übernehme die rechtliche Durchsetzung des Anspruchs – insbesondere bei:
-
Ablehnung einer beantragten Schulbegleitung
-
ausbleibender Entscheidung des Jugendamtes
-
unzureichendem Umfang der bewilligten Unterstützung
-
Problemen bei der Fortführung einer bereits bestehenden Schulbegleitung
Je nach Situation kann neben einem Widerspruch auch gerichtlicher Eilrechtsschutz erforderlich sein, damit notwendige Unterstützung nicht erst Monate später zur Verfügung steht.
Schulbegleitung abgelehnt?
Für die Prüfung und rechtliche Vertretung biete ich klar abgegrenzte Mandate mit transparenten Honoraren an.


1
Welche Schule kann mein Kind besuchen?
Die bisherige Schule funktioniert nicht mehr, Ihr Kind kann oder will sie nicht mehr besuchen – oder die Schule sieht keine Möglichkeit zur weiteren Beschulung?
Ich prüfe, welche schulrechtlichen Möglichkeiten bestehen – vom Schulwechsel bis zu alternativen Beschulungsformen und Online-Schule.
3
Mein Kind braucht eine Schulbegleitung
Ihr Kind braucht Unterstützung, um am Schulalltag teilhaben zu können – aber das Jugendamt lehnt die Schulbegleitung ab, bewilligt nicht ausreichend oder entscheidet nicht rechtzeitig?
Ich prüfe den Anspruch und übernehme die rechtliche Durchsetzung gegenüber dem Jugendamt
Meine Herangehensweise
Strukturiert. Klar. Lösungsorientiert.
Ich verbinde juristische Präzision mit einem fundierten Verständnis dafür, was Autismus, ADHS und andere Formen von Neurodivergenz im Schulalltag bedeuten können.
Ich kläre, worum es rechtlich geht, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen und welche Schritte erforderlich sind.
Klar in der Sache, kooperativ, wo möglich – konsequent, wenn nötig.
Das Mandat
-
Rechtliche Prüfung
Ich prüfe die für Ihr konkretes Anliegen relevanten Unterlagen und ordne die Situation rechtlich ein.
-
Klare Strategie
Sie erfahren, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, welche Schritte sinnvoll sind und was realistisch erreicht werden kann.
-
Schriftliche Vertretung
Ich übernehme die Kommunikation mit Schule, Schulamt, Jugendamt oder anderen beteiligten Behörden, soweit dies für das Mandat erforderlich ist.
-
Widerspruch & Stellungnahme
Bescheide, Anhörungen und andere behördliche Entscheidungen werden rechtlich geprüft und erforderliche Stellungnahmen oder Widersprüche ausgearbeitet.
-
Akteneinsicht
Wenn es für die rechtliche Beurteilung notwendig ist, beantrage und prüfe ich die relevanten Verwaltungs- oder Schulakten.
-
Gerichtliche Vertretung
Wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, vertrete ich Sie auch vor Gericht – im Eilverfahren, wenn schnelles Handeln erforderlich ist, sowie im regulären gerichtlichen Verfahren.
-
Klar abgegrenzter Auftrag