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Leere grüne Kreidetafel

Wenn Schule zur Krise wird

Spezialisierte anwaltliche Vertretung für neurodivergente Kinder und Jugendliche – insbesondere bei Autismus, AuDHS, ADHS und ADS.

Bundesweit.

Physikunterricht

Maren Berden – Rechtsanwältin, M.A. Integrative Lerntherapie und Fachberaterin Autismus-Spektrum

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Ich vertrete Familien gegenüber Schulen, Schulämtern und Jugendämtern, wenn schulische Schwierigkeiten bei neurodivergenten Kindern zu einem konkreten rechtlichen Konflikt werden.

Gerade bei Autismus und ADHS lassen sich rechtliche Konflikte nicht sinnvoll beurteilen und lösen, ohne das Verhalten und die besonderen Bedürfnisse des Kindes zu verstehen. Was im Schulalltag als Verweigerung, Fehlverhalten oder mangelnde Anpassung erscheint, kann Ausdruck von Überforderung, fehlender Unterstützung oder nicht passenden schulischen Rahmenbedingungen sein.

Meine Arbeit verbindet deshalb juristische Präzision mit entwicklungspsychologischem und neurodivergenzspezifischem Fachwissen.

Meine besondere Expertise liegt bei Autismus, AuDHS, ADHS und ADS sowie bei komplexen schulischen Situationen, insbesondere wenn Schulbesuch, Teilhabe oder die weitere Beschulung gefährdet sind.

Wenn rechtliches Handeln erforderlich wird, prüfe ich die konkrete Situation, entwickle die passende rechtliche Strategie und übernehme die Vertretung gegenüber Schule, Schulamt oder Jugendamt.

Schulbegleitung abgelehnt? 
Wenn das Jugendamt zahlen muss!

Schulbegleitung bei Autismus und ADHS​

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Wenn Ihr Kind aufgrund von Autismus, ADHS oder einer anderen seelischen Beeinträchtigung ohne Unterstützung nicht ausreichend am Schulalltag teilhaben kann, kann ein Anspruch auf Schulbegleitung als Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII bestehen.

In der Praxis entstehen Konflikte häufig dann, wenn das Jugendamt die beantragte Schulbegleitung ablehnt, nur teilweise bewilligt oder über den Antrag nicht rechtzeitig entscheidet. Für Familien wird die Situation besonders belastend, wenn der Schulbesuch ohne die notwendige Unterstützung nicht oder kaum möglich ist.

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Ich prüfe die Entscheidung des Jugendamtes und übernehme die rechtliche Durchsetzung des Anspruchs – insbesondere bei:

  • Ablehnung einer beantragten Schulbegleitung

  • ausbleibender Entscheidung des Jugendamtes

  • unzureichendem Umfang der bewilligten Unterstützung

  • Problemen bei der Fortführung einer bereits bestehenden Schulbegleitung

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Je nach Situation kann neben einem Widerspruch auch gerichtlicher Eilrechtsschutz erforderlich sein, damit notwendige Unterstützung nicht erst Monate später zur Verfügung steht.

Schulbegleitung abgelehnt?
Für die Prüfung und rechtliche Vertretung biete ich klar abgegrenzte Mandate mit transparenten Honoraren an.
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Kinder, die zur Schule gehen
Leeres Klassenzimmer

1

Welche Schule kann mein Kind besuchen?

​Die bisherige Schule funktioniert nicht mehr, Ihr Kind kann oder will sie nicht mehr besuchen – oder die Schule sieht keine Möglichkeit zur weiteren Beschulung?

Ich prüfe, welche schulrechtlichen Möglichkeiten bestehen – vom Schulwechsel bis zu alternativen Beschulungsformen und Online-Schule.

2

Schule/Schulamt/Jugendamt setzen uns unter Druck 

Unterrichtsausschluss, Ordnungsmaßnahmen, Anhörungen, Bußgeldandrohungen oder andere behördliche Forderungen können schnell rechtliches Handeln erforderlich machen.

Ich übernehme Ihre Vertretung gegenüber Schule, Schulamt oder Jugendamt.​​

3

Mein Kind braucht eine Schulbegleitung 

Ihr Kind braucht Unterstützung, um am Schulalltag teilhaben zu können – aber das Jugendamt lehnt die Schulbegleitung ab, bewilligt nicht ausreichend oder entscheidet nicht rechtzeitig?

Ich prüfe den Anspruch und übernehme die rechtliche Durchsetzung gegenüber dem Jugendamt

Meine Herangehensweise

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Strukturiert. Klar. Lösungsorientiert.

Ich verbinde juristische Präzision mit einem fundierten Verständnis dafür, was Autismus, ADHS und andere Formen von Neurodivergenz im Schulalltag bedeuten können.

Ich kläre, worum es rechtlich geht, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen und welche Schritte erforderlich sind.

Klar in der Sache, kooperativ, wo möglich – konsequent, wenn nötig.

Das Mandat

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  • Rechtliche Prüfung

Ich prüfe die für Ihr konkretes Anliegen relevanten Unterlagen und ordne die Situation rechtlich ein.

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  • Klare Strategie

Sie erfahren, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, welche Schritte sinnvoll sind und was realistisch erreicht werden kann.

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  • Schriftliche Vertretung

Ich übernehme die Kommunikation mit Schule, Schulamt, Jugendamt oder anderen beteiligten Behörden, soweit dies für das Mandat erforderlich ist.

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  • Widerspruch & Stellungnahme

Bescheide, Anhörungen und andere behördliche Entscheidungen werden rechtlich geprüft und erforderliche Stellungnahmen oder Widersprüche ausgearbeitet.

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  • Akteneinsicht

Wenn es für die rechtliche Beurteilung notwendig ist, beantrage und prüfe ich die relevanten Verwaltungs- oder Schulakten.

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  • Gerichtliche Vertretung

Wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, vertrete ich Sie auch vor Gericht – im Eilverfahren, wenn schnelles Handeln erforderlich ist, sowie im regulären gerichtlichen Verfahren.

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  • Klar abgegrenzter Auftrag

​Sie wissen vor Beginn des Mandats, welche Leistung ich übernehme und welches Honorar dafür anfällt. Weitergehende Schritte werden gesondert besprochen.

So geht es weiter​

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Schildern Sie mir über das Formular „Mandatsanfrage stellen“, worum es geht.

Innerhalb von 1–2 Werktagen prüfe ich persönlich, ob Ihr Anliegen zu meiner Kanzlei passt und ob ich das Mandat übernehmen kann und melde mich per E-Mail bei Ihnen. 

Sie erhalten anschließend eine konkrete Rückmeldung von mir: welche anwaltliche Leistung ich Ihnen als nächsten Schritt empfehle und anbiete, was diese umfasst und welches Honorar dafür anfällt.

In vielen Fällen benötige ich zunächst weitere Unterlagen, um Ihnen ein konkretes Angebot machen zu können. Diese fordere ich bei Bedarf gezielt bei Ihnen an.

Wenn Sie zunächst eine telefonische Beratung wünschen, biete ich Ihnen eine Erstberatung zum Festpreis an.

​Ich übernehme Mandate bundesweit und berücksichtige dabei die schulrechtlichen Besonderheiten des jeweiligen Bundeslandes.

Sie beauftragen mich für eine klar definierte anwaltliche Leistung. Sollte im Verlauf des Mandats ein weiterer rechtlicher Schritt erforderlich werden, besprechen wir diesen und die damit verbundenen Kosten vorab.

Meine Tätigkeit erfolgt auf Grundlage einer Honorarvereinbarung. Die vereinbarten Honorare liegen in der Regel über den gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

© 2026 Rechtsanwältin Maren Berden, M.A. 

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